Gute Unternehmensführung
Die Prinzipien guter Unternehmensführung sind auch unter dem Begriff „Corporate Governance“ bekannt. Die Grundsätze der guten Unternehmensführung sind auf das langfristige Aktionärsinteresse ausgerichtet und streben einen möglichst hohen Grad an Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle an. Sie sollten massgeblich von den Aktionären bestimmt werden können. Gleichzeitig müssen aber auch Entscheidungsfähigkeit und Effizienz der Unternehmensführung bewahrt werden.
Gute Unternehmensführung heisst unter anderem, dass Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen den Organen eines Unternehmens klar geregelt sind. Das heutige Aktienrecht umschreibt die Grundsätze für eine gute Unternehmensführung im Wesentlichen wie folgt:
- Die Generalversammlung wählt den Verwaltungsrat und legt in den Statuten die Grundsätze für das Unternehmen fest. Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für die Oberleitung des Unternehmens und ist gegenüber der Generalversammlung rechenschaftspflichtig. Bei Fehlverhalten kann er von den Aktionären zur Rechenschaft gezogen werden (erster Kreislauf).
- Der Verwaltungsrat rekrutiert die Mitglieder der Geschäftsleitung, stellt diese ein und beaufsichtigt sie. Die Geschäftsleitung ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig (zweiter Kreislauf).



