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09.07.10 | Aktienrechtsrevision: langfristiges Denken statt kurzfristiges Handeln gefordert  [mehr]

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300 bör­senkotier­ten Ak­ti­en­gesellschaf­ten kommen für über 40 Pro­zent der Un­ternehmens­steuern auf! [ mehr ]

Gute Unternehmensführung

Die Prinzipi­en gu­ter Un­ternehmensführung sind auch un­ter dem Begriff „Corpora­te Governance“ bekannt. Die Grundsät­ze der gu­ten Un­ternehmensführung sind auf das lang­fristige Aktionärs­in­ter­esse aus­gerich­tet und stre­ben ei­nen möglichst ho­hen Grad an Trans­pa­renz und ein aus­gewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle an. Sie soll­ten massgeblich von den Aktionären be­stimmt wer­den können. Gleichzeitig müs­sen aber auch Ent­scheidungs­fähigkeit und Effizi­enz der Un­ternehmensführung bewahrt wer­den.

Gu­te Un­ternehmensführung heisst un­ter an­de­rem, dass Auf­ga­ben und Ver­antwortlichkei­ten zwi­schen den Or­ganen ei­nes Un­ternehmens klar ge­regelt sind. Das heutige Ak­ti­en­recht um­schreibt die Grundsät­ze für ei­ne gu­te Un­ternehmensführung im Wesentli­chen wie folgt:

  • Die Ge­ne­ralver­sammlung wählt den Verwal­tungs­rat und legt in den Statu­ten die Grundsät­ze für das Un­ternehmen fest. Der Verwal­tungs­rat trägt die Ver­antwor­tung für die Ober­lei­tung des Un­ternehmens und ist gegenüber der Ge­ne­ralver­sammlung re­chenschafts­pf­lichtig. Bei Fehlverhal­ten kann er von den Aktionären zur Re­chenschaft gezogen wer­den (ers­ter Kreislauf).
  • Der Verwal­tungs­rat rekrutiert die Mit­glieder der Ge­schäftslei­tung, stellt die­se ein und be­aufsichtigt sie. Die Ge­schäftslei­tung ist gegenüber dem Verwal­tungs­rat re­chenschafts­pf­lichtig (zwei­ter Kreislauf).

Heutiges Aktienrecht: Klare Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten.