Minder-Initiative
Die Initiative „gegen die Abzockerei“ von Thomas Minder (Minder-Initiative) betrifft alle an der Börse kotierten Schweizer Aktiengesellschaften. Sie verlangt insgesamt 24 neue Regulierungen auf Verfassungsstufe. Inhaltich kann sie in zwei Teile gegliedert werden:
- Teil: Abstimmungen über Vergütungen: Die Initiative verlangt, dass die Aktionäre über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates zwingend abstimmen müssen.
- Teil: Verbote, Einschränkungen und Freiheitsstrafen für Unternehmen und Aktionäre: Der Initiant will „alle Türen“ verriegeln, wenn es um die flexible Organisation von Unternehmen, besonders um die Einstellung und Entschädigung von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern geht. Die Organisations- und Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen würden weitgehend eingeschränkt und jeder Verstoss gegen die Organisationsvorschriften würde mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Dies würde zu einer unhaltbaren Situation für die Organisation von Unternehmen in der Schweiz führen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und begründet dies wie folgt:
„Gibt die Schweiz ihr liberales Gesellschaftsrecht zugunsten schwerfälliger und restriktiver Vorschriften auf, so verliert sie damit einen wichtigen Standortvorteil gegenüber dem Ausland. Die Folge wären vermehrte Gründungen im Ausland, Sitzverlegungen ins Ausland und weniger Zuzüge von Unternehmen in die Schweiz. Damit verbunden wären der Verlust von Arbeitsplätzen und Steuerausfälle.“
Der Bundesrat schlägt vor, der Initiative mit der Revision des Aktienrechts einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. In diesem sollen die hauptsächlichen Anliegen des der Initiative aufgenommen, aber auf die schädlichsten Überregulierungen verzichtet werden. Die Wirtschaft unterstützt diesen Weg.


