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09.07.10 | Aktienrechtsrevision: langfristiges Denken statt kurzfristiges Handeln gefordert  [mehr]

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Bessere Alternativen

Revision des Aktienrechts

Die Wirt­schaft lehnt die Fehlkon­strukti­on des Min­der-Modells ab, un­ter­stützt aber die Bemühun­gen für ei­nen indirek­ten Gegenvorschlag. Der ent­spre­chen­de Vorschlag des Bundesrats setzt an zahlrei­che­ren Stel­len an als die Min­der-In­itiative. So ent­hält der Gegenvorschlag nicht nur an ver­schiede­nen Stel­len ei­ne Stärkung der Aktionäre, sondern auch diverse neue Pf­lich­ten des Verwal­tungs­rats:

  • Die Generalversammlung erhält verschiedene neue Rechte, auch im Bereich der Salärpolitik. So soll die GV künftig die Vergütungen des von ihr gewählten Verwaltungsrates genehmigen. Die Meinungsäusserung der Aktionäre zum Salär der GL ist im Rahmen einer Konsultativabstimmung vorgesehen. Eine solche Konsultativabstimmung entspricht – zumindest vom Grundsatz her – dem internationalen Trend  und den Empfehlungen des „Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance“.
  • Für den Verwaltungsrat werden verschiedene neue Pflichten vorgeschlagen. Diese betreffen zum Beispiel eine Verschärfung der bei der Salärfestlegung zu beachtenden Pflichten oder neue gesetzliche Regeln über den Umgang mit Interessenkonflikten. Die folgende Grafik illustriert die Systematik, auf welcher der Gegenvorschlag des Bundesrats beruht.

Revision des Aktienrechts: Erster Kreislauf soll gestärkt werden

 

Mehr Informationen zum Thema: „Aktionäre stärken – aber wie?“, dossierpolitik vom 15. September 2009

Aufsichtsrechtliche Regulierung

Das Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat bereits per 1. Januar 2010 ein Rundschreiben "Vergütungssysteme" in Kraft gesetzt. Dieses Rundschrei­ben hat zum Ziel, die Vergü­tungs­praktiken in der Fi­nanzbran­che nach­haltig zu beeinflus­sen. Vergü­tungs­systeme sol­len kei­ne Anreize schaffen, un­angemessene Risiken einzugehen. Ein Haup­t­au­genmerk liegt dabei auf den variablen Vergü­tun­gen. Mit diesem Rundschrei­ben setzt die FINMA enge Leitplanken. Die Grund­idee ent­spricht dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, wo festgehal­ten wird, dass Vergü­tungs­systeme fal­sche Anreize vermeiden müssen.

Die FINMA-Regelung geht im in­ternatio­na­len Ver­gleich und im sach­li­chen Anwendungs­be­reich (nicht nur leiten­de Personen) zwar sehr weit. Ei­ne auf Prinzipi­en basier­te und in­ternatio­nal abge­stimmte Regelung der Vergü­tungs­systeme bei Fi­nanz­in­sti­tu­ten im Ein­klang mit den Empfehlun­gen im „Swiss Code of Best Practi­ce for Corpora­te Governance“ ist aber zu un­ter­stüt­zen.