Bessere Alternativen
Revision des Aktienrechts
Die Wirtschaft lehnt die Fehlkonstruktion des Minder-Modells ab, unterstützt aber die Bemühungen für einen indirekten Gegenvorschlag. Der entsprechende Vorschlag des Bundesrats setzt an zahlreicheren Stellen an als die Minder-Initiative. So enthält der Gegenvorschlag nicht nur an verschiedenen Stellen eine Stärkung der Aktionäre, sondern auch diverse neue Pflichten des Verwaltungsrats:
- Die Generalversammlung erhält verschiedene neue Rechte, auch im Bereich der Salärpolitik. So soll die GV künftig die Vergütungen des von ihr gewählten Verwaltungsrates genehmigen. Die Meinungsäusserung der Aktionäre zum Salär der GL ist im Rahmen einer Konsultativabstimmung vorgesehen. Eine solche Konsultativabstimmung entspricht – zumindest vom Grundsatz her – dem internationalen Trend und den Empfehlungen des „Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance“.
- Für den Verwaltungsrat werden verschiedene neue Pflichten vorgeschlagen. Diese betreffen zum Beispiel eine Verschärfung der bei der Salärfestlegung zu beachtenden Pflichten oder neue gesetzliche Regeln über den Umgang mit Interessenkonflikten. Die folgende Grafik illustriert die Systematik, auf welcher der Gegenvorschlag des Bundesrats beruht.
Revision des Aktienrechts: Erster Kreislauf soll gestärkt werden
Mehr Informationen zum Thema: „Aktionäre stärken – aber wie?“, dossierpolitik vom 15. September 2009
Aufsichtsrechtliche Regulierung
Das Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat bereits per 1. Januar 2010 ein Rundschreiben "Vergütungssysteme" in Kraft gesetzt. Dieses Rundschreiben hat zum Ziel, die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den variablen Vergütungen. Mit diesem Rundschreiben setzt die FINMA enge Leitplanken. Die Grundidee entspricht dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, wo festgehalten wird, dass Vergütungssysteme falsche Anreize vermeiden müssen.
Die FINMA-Regelung geht im internationalen Vergleich und im sachlichen Anwendungsbereich (nicht nur leitende Personen) zwar sehr weit. Eine auf Prinzipien basierte und international abgestimmte Regelung der Vergütungssysteme bei Finanzinstituten im Einklang mit den Empfehlungen im „Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance“ ist aber zu unterstützen.



