Nein zu einem interventionistischen Aktienrechtskorsett
Auch im Aktienrecht gilt es, mit Regulierungen masszuhalten. Mit dem vom Ständerat verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag zur Initiative Minder erhielte die Schweiz ein im internationalen Vergleich äusserst rigides und starres Aktienrecht. Die Ära des erfolgreichen schweizerischen liberalen Aktien- und Unternehmensrechts fände ein jähes Ende.
Das schweizerische Aktienrecht mit seiner organisatorischen Flexibilität hat dazu geführt, dass heute überproportional viele internationale Konzerne ihren Sitz in der Schweiz haben. Die rund 300 börsenkotierten Aktiengesellschaften beschäftigen direkt ungefähr 350’000 Angestellte in der Schweiz. Indirekt hängen von ihnen weitere 250’000 Arbeitsplätze im Inland ab (Zulieferer, lokale KMU-Wirtschaft). Ein liberales Aktienrecht ist deshalb im Interesse des schweizerischen Wirtschaftsstandorts und der Arbeitsplätze.
Unternehmerische Freiheit und Flexibilität wahren
Die Wirtschaft kann in der Debatte um die Initiative Minder nur Vorlagen unterstützen, die die unternehmerische Freiheit und die notwendige Flexibilität bewahren. Die Aktionäre dürfen in ihren Gestaltungsmöglichkeiten nicht durch zwingende Bestimmungen eingeschränkt werden. Wo ein klares Bedürfnis besteht, sollen die Aktionäre aber die Möglichkeit haben, an der Generalversammlung verbindlich abzustimmen. Falls dieses Bedürfnis hingegen nicht besteht, sollen die Aktionäre nicht staatlich zu Abstimmungen gezwungen werden.
Indirekter Gegenvorschlag geht zu weit
Der vom Ständerat verabschiedete indirekte Gegenvorschlag zur Initiative Minder schiesst weit über den internationalen Rahmen hinaus. Zudem erfüllt er in wichtigen Punkten das Kriterium der Praxistauglichkeit nicht. Besonders störend sind die komplizierten zwingenden Abstimmungen bei der Vorlage über „sehr hohe Vergütungen“, die neuen Strafbestimmungen sowie der zwingende Einbezug der Generalversammlung in die Klärung von Detailfragen. Mit einem liberalen Aktienrecht sollen die Aktionäre als Eigentümer selber darüber entscheiden können, ob sie die Kompetenz zur verbindlichen Festlegung der Saläre von Managern und Angestellten an sich ziehen oder ob sie diese Aufgabe sowie die Rekrutierung, Einstellung und Entlassung von Managern und Angestellten beim Verwaltungsrat belassen wollen. Letzteres macht gerade bei Publikumsgesellschaften Sinn. Bei diesen halten die Aktionäre ihre Anteile oft nur kurz und sind relativ weit weg vom täglichen Führungsgeschehen und den damit zusammenhängenden Informationsgrundlagen. Der vom Ständerat verabschiedete indirekte Gegenvorschlag überträgt – ähnlich wie die Initiative Minder – die Antworten auf diese Fragen nicht den Aktionären, sondern dem Staat. Damit wird der Aktionär bevormundet.
Von einem liberalen Wirtschaftssystem zu einem interventionistischen Korsett?
Es geht um weit mehr als um Entschädigungen, nämlich um die Grundsatzfrage, ob die Schweiz in einem Kerngebiet von einem liberalen Wirtschaftssystem zu einem interventionistischen Korsett wechselt. Das wäre ein fatales Signal für unseren Wirtschaftsstandort. Ein solch fundamentaler Kurswechsel wird von der Wirtschaft energisch bekämpft. Der Nationalrat wird aufgefordert, den indirekten Gegenvorschlag zugunsten der unternehmerischen Freiheit und Flexibilität zu verbessern.


