News

16.03.2012 | Parlament verabschiedet Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. [mehr]

Download

Studien und Unterlagen zum Download  [mehr]

Wussten Sie?

In der Schweiz gibt es über 180‘000 Aktiengesellschaften! [mehr]

Nein zu einem interventionistischen Aktienrechtskorsett

Auch im Ak­ti­en­recht gilt es, mit Regulierun­gen masszuhal­­ten. Mit dem vom Ständerat ver­ab­­schiede­­ten indirek­­ten Gegenvorschlag zur In­­itiative Min­der erhielte die Schweiz ein im in­ternatio­na­len Ver­gleich äusserst rigides und star­­res Ak­ti­en­recht. Die Ära des erfolg­rei­chen schwei­zeri­­schen libe­ra­len Ak­ti­en- und Un­ternehmensrechts fän­de ein jähes En­de.

Das schwei­zeri­­sche Ak­ti­en­recht mit sei­ner or­ganisatori­­schen Flexibilität hat dazu geführt, dass heu­te überpro­­portio­nal viele in­ternatio­nale Konzerne ih­ren Sitz in der Schweiz ha­­ben. Die rund 300 bör­­senkotier­­ten Ak­ti­en­gesellschaf­­ten be­­schäftigen direkt un­gefähr 350’000 An­ge­­stellte in der Schweiz. Indirekt hän­gen von ihnen weite­re 250’000 Arbeits­­plät­ze im In­­land ab (Zuliefe­­rer, lokale KMU-Wirt­schaft). Ein libe­rales Ak­ti­en­recht ist de­shalb im In­ter­esse des schwei­zeri­­schen Wirt­schafts­­stand­orts und der Arbeits­­plät­ze.

Un­ternehmeri­­sche Freiheit und Flexibilität wah­ren
Die Wirt­schaft kann in der Debatte um die In­­itiative Min­der nur Vorla­gen un­ter­stüt­­zen, die die un­ternehmeri­­sche Freiheit und die notwendige Flexibilität bewah­ren. Die Aktionäre dürfen in ih­ren Ge­stal­­tungs­­möglichkei­­ten nicht durch zwin­gen­de Be­­stimmun­gen ein­ge­schränkt wer­den. Wo ein kla­­res Bedürfnis be­­steht, sol­len die Aktionäre aber die Möglichkeit ha­­ben, an der Ge­ne­ralver­­sammlung ver­bindlich abzu­­stimmen. Falls dieses Bedürfnis hingegen nicht be­­steht, sol­len die Aktionäre nicht staatlich zu Ab­­stimmun­gen gezwun­gen wer­den.

Indirek­­ter Gegenvorschlag geht zu weit
Der vom Ständerat ver­ab­­schiede­te indirekte Gegenvorschlag zur In­­itiative Min­der schiesst weit über den in­ternatio­na­len Rah­men hin­aus. Zudem erfüllt er in wichtigen Punk­­ten das Kriterium der Praxis­­tauglichkeit nicht. Besonders störend sind die komplizier­­ten zwin­gen­den Ab­­stimmun­gen bei der Vorla­ge über „sehr ho­he Vergü­tun­gen“, die neuen Strafbe­­stimmun­gen sowie der zwin­gen­de Einbezug der Ge­ne­ralver­­sammlung in die Klärung von Detailfra­gen. Mit ei­­nem libe­ra­len Ak­ti­en­recht sol­len die Aktionäre als Ei­gentü­­mer selber dar­­über ent­­­schei­den können, ob sie die Kompe­tenz zur ver­bindli­chen Fest­legung der Sal­äre von Mana­gern und An­ge­­stell­­ten an sich zie­hen oder ob sie die­se Auf­­gabe sowie die Rekrutierung, Ein­­stellung und Ent­­lassung von Mana­gern und An­ge­­stell­­ten beim Verwal­­tungs­­rat be­las­sen wol­len. Letzte­­res macht ge­rade bei Publikumsgesellschaf­­ten Sinn. Bei diesen hal­­ten die Aktionäre ihre An­­teile oft nur kurz und sind re­lativ weit weg vom tägli­chen Führungs­­ge­­schehen und den damit zu­­sammenhän­gen­den In­­formati­ons­grundla­gen. Der vom Ständerat ver­ab­­schiede­te indirekte Gegenvorschlag über­­trägt – ähnlich wie die In­­itiative Min­der – die Antwor­­ten auf die­se Fra­gen nicht den Aktionären, sondern dem Staat. Damit wird der Aktionär bevormundet.

Von ei­­nem libe­ra­len Wirt­schaftssys­­tem zu ei­­nem in­terventionisti­­schen Korsett?
Es geht um weit mehr als um Ent­­­schädigun­gen, nämlich um die Grund­­satzfra­ge, ob die Schweiz in ei­­nem Kerngebiet von ei­­nem libe­ra­len Wirt­schaftssys­­tem zu ei­­nem in­terventionisti­­schen Korsett wech­selt. Das wäre ein fa­­tales Si­gnal für un­se­ren Wirt­schafts­­stand­ort. Ein solch fundamen­­taler Kurswech­­sel wird von der Wirt­schaft en­ergisch bekämpft. Der Natio­nalrat wird auf­­gefordert, den indirek­­ten Gegenvorschlag zu­guns­­ten der un­ternehmeri­­schen Freiheit und Flexibilität zu ver­bes­sern.