News

09.07.10 | Aktienrechtsrevision: langfristiges Denken statt kurzfristiges Handeln gefordert  [mehr]

Download

Studien und Unterlagen zum Download. [ mehr ]

Wussten Sie?

300 bör­senkotier­ten Ak­ti­en­gesellschaf­ten kommen für über 40 Pro­zent der Un­ternehmens­steuern auf! [ mehr ]

Ein Gegenvorschlag zur untauglichen Minder-Initiative ist nötig

Seit kurzem herrscht offenbar in al­len politi­schen La­gern Einigkeit dar­über, dass die Min­der-In­itiative mangelhaft ist. Ent­spre­chend verlan­gen nun alle Partei­en – in­zwi­schen sogar der In­iti­ant selber – ei­nen Gegen­entwurf. economie­suisse spricht sich schon lange für ei­nen Gegenvorschlag aus. Ein sol­cher muss das Haupt­anliegen der In­itiative auf­nehmen, de­ren gefährli­chen Kon­strukti­ons­feh­ler aber korrigie­ren. Besonde­re Beach­tung müs­sen auch die in­ternatio­na­len Ent­wicklun­gen im Be­reich der gu­ten Un­ternehmensführung fin­den.

Ein zen­traler Vor­teil un­se­res heutigen Ak­ti­en­rechts ist sei­ne Flexibilität für die Or­ganisati­on von Un­ternehmen. Bei An­nah­me der Min­der-In­itiative würde die­se Flexibilität für die bör­senkotier­ten Un­ternehmen weitgehend zerstört. Das Schwei­zer Ak­ti­en­recht würde von ei­nem Erfolgsmodell zu ei­nem im in­ternatio­na­len Ver­gleich sehr re­striktiven Sonderfall verkommen. Das würde die At­traktivität un­se­res Lan­des als Stand­ort für bör­senkotier­te Un­ternehmen schwäc­hen.

Die Min­der-In­itiative greift ein breites Unbeha­gen der Bevölkerung auf. Sie hat aber schwe­re Kon­strukti­ons­feh­ler. De­shalb setzt sich economie­suisse schon lange für ei­nen Gegenvorschlag ein. Ei­ne knappe Mehrheit der Rechts­kommissi­on will die­se Alternative zur In­itiative nicht auf der Basis ei­nes indirek­ten, sondern ei­nes direk­ten Gegenvorschlags weiterverfolgen. Aus wirt­schaft­li­cher Sicht ist vor al­lem der Inhalt ei­nes Gegenvorschlags ent­schei­dend. Die­ser muss die Mit­spra­che der Aktionäre in der Sal­ärdebatte stärken. Der Gegen­entwurf darf aber nicht – so wie die Min­der-In­itiative – Kon­strukti­ons­feh­ler ent­hal­ten, die zur De­stabilisierung von Schwei­zer Un­ternehmen füh­ren wür­den. Über allem steht aber der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit un­se­res Lan­des als Un­ternehmens­stand­ort und die Si­cher­stellung von Arbeits­plät­zen.

Bei der Aus­ge­stal­tung des Gegenvorschlags sind auch die in­ternatio­na­len Ent­wicklun­gen im Be­reich der gu­ten Un­ternehmensführung zu beach­ten. Der Swiss Code of Best Practi­ce for Corpo­ra­te Governance von economie­suisse ent­hält seit En­de 2007 zehn Empfehlun­gen zur Sal­ärge­stal­tung in bör­senkotier­ten Un­ternehmen. Die­se im in­ternatio­na­len Ver­gleich weit gehen­den Empfehlun­gen wer­den aus­drück­lich auch von in­sti­tutionel­len Anlegern wie Ethos mitge­tra­gen. Im­mer mehr Un­ternehmen set­zen die­se Empfehlun­gen – zum Teil auf An­trag von Aktionärsver­einigun­gen – denn auch um. So füh­ren die gröss­ten bör­senkotier­ten Schwei­zer Un­ternehmen bei­spielweise schon heu­te Kon­sul­tativab­stimmun­gen zur Sal­ärfra­ge durch.

Weitere Informationen:
Swiss Code of Best Practi­ce for Corpo­ra­te Governance von economie­suisse