Ein Gegenvorschlag zur untauglichen Minder-Initiative ist nötig
Seit kurzem herrscht offenbar in allen politischen Lagern Einigkeit darüber, dass die Minder-Initiative mangelhaft ist. Entsprechend verlangen nun alle Parteien – inzwischen sogar der Initiant selber – einen Gegenentwurf. economiesuisse spricht sich schon lange für einen Gegenvorschlag aus. Ein solcher muss das Hauptanliegen der Initiative aufnehmen, deren gefährlichen Konstruktionsfehler aber korrigieren. Besondere Beachtung müssen auch die internationalen Entwicklungen im Bereich der guten Unternehmensführung finden.
Ein zentraler Vorteil unseres heutigen Aktienrechts ist seine Flexibilität für die Organisation von Unternehmen. Bei Annahme der Minder-Initiative würde diese Flexibilität für die börsenkotierten Unternehmen weitgehend zerstört. Das Schweizer Aktienrecht würde von einem Erfolgsmodell zu einem im internationalen Vergleich sehr restriktiven Sonderfall verkommen. Das würde die Attraktivität unseres Landes als Standort für börsenkotierte Unternehmen schwächen.
Die Minder-Initiative greift ein breites Unbehagen der Bevölkerung auf. Sie hat aber schwere Konstruktionsfehler. Deshalb setzt sich economiesuisse schon lange für einen Gegenvorschlag ein. Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission will diese Alternative zur Initiative nicht auf der Basis eines indirekten, sondern eines direkten Gegenvorschlags weiterverfolgen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist vor allem der Inhalt eines Gegenvorschlags entscheidend. Dieser muss die Mitsprache der Aktionäre in der Salärdebatte stärken. Der Gegenentwurf darf aber nicht – so wie die Minder-Initiative – Konstruktionsfehler enthalten, die zur Destabilisierung von Schweizer Unternehmen führen würden. Über allem steht aber der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes als Unternehmensstandort und die Sicherstellung von Arbeitsplätzen.
Bei der Ausgestaltung des Gegenvorschlags sind auch die internationalen Entwicklungen im Bereich der guten Unternehmensführung zu beachten. Der Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse enthält seit Ende 2007 zehn Empfehlungen zur Salärgestaltung in börsenkotierten Unternehmen. Diese im internationalen Vergleich weit gehenden Empfehlungen werden ausdrücklich auch von institutionellen Anlegern wie Ethos mitgetragen. Immer mehr Unternehmen setzen diese Empfehlungen – zum Teil auf Antrag von Aktionärsvereinigungen – denn auch um. So führen die grössten börsenkotierten Schweizer Unternehmen beispielweise schon heute Konsultativabstimmungen zur Salärfrage durch.
Weitere Informationen:
Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse


