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16.03.2012 | Parlament verabschiedet Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. [mehr]

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Jeder sechste Franken wird von börsen­kotierten Aktien­gesell­schaften er­wirt­schaftet! [mehr]

Indirekter Gegenvorschlag zur Initiative Minder

Der von der Rechtskommission des Ständerates entworfene indirekte Gegenvorschlag ist zwar ausgewogener, flexibler und besser umsetzbar als die von der Initiative Minder vorgeschlagenen starren Regelungen. Das schweizerische Aktienrecht darf durch die neuen Bestimmungen aber nicht zum internationalen Sonderfall werden.

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass auch die im indirekten Gegenvorschlag enthaltenen Reformvorschläge im internationalen Vergleich aussergewöhnlich restriktiv sind. Während im indirekten Gegenvorschlag beispielsweise eine bindende Zuständigkeit der Generalversammlung für die Festlegung der Entschädigung des Topmanagements vorgeschlagen wird, hat sich im Ausland bei den «Say-on-Pay»-Modellen klar eine Tendenz hin zu Konsultativabstimmungen herausgebildet.

Einschränkungen für Vergütungen über 3 Mio. Franken
International einzigartig sind auch die von der Rechtskommission des Ständerates vorgeschlagenen Regulierungen für Vergütungen über 3 Mio. Franken. Sowohl das „Tantiemenmodell“, das von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eingebracht wurde, als auch die alternativ vorgeschlagene Erweiterung des indirekten Gegenvorschlags engen die unternehmerische Freiheit zu stark ein.

Verschlechterung der Standortattraktivität
Der Schweiz droht damit im internationalen Vergleich eine starke Überregulierung mit einer entsprechenden Verschlechterung der Standortattraktivität. Im internationalen Standortwettbewerb braucht die Schweiz ein flexibles Aktienrecht. Gesellschaften sollten daher frei bestimmen können, ob ihre Generalversammlungen konsultativ oder bindend über die Entschädigungen des Topmanagements abstimmen können bzw. ob Vergütungen über 3 Mio. Franken ohne qualifizierten Generalversammlungsbeschluss zulässig sein sollen.