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05.01.2012 | Neue Studie zeigt: Initiative Minder hat negative Auswirkungen auf die Aktienkurse vieler Unternehmen [mehr]

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Ständerat hält an Bonus-Steuer fest

Der Ständerat ist seiner vorberatenden Rechtskommission gefolgt und hielt an Vorlage 2 des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei» fest.

Vorlage 2 sieht zusätzlich zu den aktienrechtlichen Bestimmungen aus Vorlage 1 weitere aktienrechtliche Bestimmungen sowie eine Steuer für den Anteil von Vergütungen, welcher 3 Millionen Franken übersteigt, vor. Mit 27 zu 13 Stimmen trat die Kleine Kammer erneut darauf ein. Auch in weiteren wesentlichen Punkten hielt sie an ihren Entschlüssen fest. So soll die Generalversammlung über die Vergütung der Geschäftsleitung beschliessen, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen (Art. 731I E-OR). Mit 24 zu 16 Stimmen lehnte der Ständerat einen Antrag ab, der eine Abstimmung der Generalversammlung über diese Frage vorsieht, welcher je nach Ausgestaltung der Statuten bindende oder konsultative Wirkung zukommt. In Bezug auf die Strafbestimmung (Art. 326quinquies E-StGB) wurde die Differenz zum Nationalrat ausgeräumt – auch der Ständerat will diese streichen. Zudem stimmte der Ständerat der durch den Nationalrat abgeschwächten Formulierung zur Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen zu (Art. 71a Abs. 1 E-BVG).

Bereits in der Wintersession entschied der Ständerat, mehrheitlich auf die Vorlage 2 einzutreten. Der Nationalrat ist in der Frühjahrssession auf diese Vorlage nicht eingetreten und hat in der Sommersession die Vorlage 1 mit Differenzen angenommen. Nun geht das Geschäft zurück in die Grosse Kammer.