Zuzüge bedeutender kotierter Gesellschaften: Flexibles Schweizer Aktienrecht als wichtiger Faktor
Die Schweiz ist ein beliebter Standort für Unternehmenssitze, wie diverse Zuzüge von multinationalen Unternehmen zeigen. Unser Land bietet attraktive steuerliche und gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen, die für diese Firmen besonders wichtig sind. Angesichts der Standortrelevanz des Gesellschaftsrechts ist beim Gegenvorschlag zur Minder-Initiative auf die Wahrung der Flexibilität zu achten.
Seit einiger Zeit findet eine beachtenswerte Verlagerung von Unternehmenssitzen in die Schweiz statt. Verschiedene multinationale Grosskonzerne wie beispielsweise der Versicherer ACE Group, das Raffinerieunternehmen Foster Wheeler oder der Sicherheitssystemhersteller Tyco International haben ihren Sitz in die Schweiz verlegt und sich zu einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht umgewandelt. Dabei werden ihre Aktien häufig weiterhin im Ausland gehandelt. Allerdings lassen sich mit der „Einbürgerung“ dieser Firmen auch Neukotierungen an der Schweizer Börse beobachten. So liess erst kürzlich ein im vergangenen Jahr in die Schweiz gezogener und bisher an der New York Stock Exchange kotierter Ölbohrkonzern seine Aktien auch an der Schweizer Börse SIX kotieren.
Flexibles Aktienrecht erleichtert Zuzug von Firmen
Diese Zuzüge grosser multinationaler Unternehmen in die Schweiz stärkt unsere Volkswirtschaft. Hoch qualifizierte Arbeitskräfte und Know How kommen in unser Land und dynamisieren das wirtschaftliche Umfeld. Die lokale Wirtschaft profitiert von neuen Aufträgen. Neue Arbeitsplätze entstehen. Auch der Fiskus profitiert durch neue Steuereinnahmen. Die Gründe für die Zuzüge solcher multinationaler Unternehmen in die Schweiz sind vielfältig. Zwei Faktoren stechen besonders hervor: Erstens spielt die attraktive unternehmenssteuerrechtliche Situation in der Schweiz eine wichtige Rolle. Zweitens hat die Schweiz ein flexibles und offenes Aktienrecht, das den Zuzügern erlaubt, ohne grössere Anpassungen der internen Unternehmensorganisation den neuen Unternehmenssitz in der Schweiz zu haben. Im Zuge der Debatte um die Stärkung der Aktionärsrechte in Salärfragen steht unser Aktienrecht allerdings vor entscheidenden Anpassungen.
Aktionäre stärken, aber Flexibilität bewahren
Die Minder-Initiative betrifft alle nach Schweizer Recht organisierten Aktiengesellschaften, die im In- oder Ausland an einer Börse kotiert sind. Damit sind auch die in die Schweiz zugezogenen multinationalen Unternehmen betroffen, egal ob sie an der Schweizer oder an einer ausländischen Börse kotiert sind. Die Minder-Initiative beabsichtigt die Stärkung der Aktionärsrechte in Salärfragen. Dieses Anliegen ist berechtigt und ist in einem Gegenvorschlag aufzunehmen. Die Minder-Initiative hat aber einen Haken, denn sie hebt mit ihren zwanzig Verboten und Vorschriften den entscheidenden Vorteil des heutigen Aktienrechts, nämlich die Flexibilität und Offenheit, auf. Dadurch würde der Standort Schweiz an Anziehungskraft für internationale Unternehmen verlieren. Es ist deshalb Aufgabe des Parlaments, in einem Gegenvorschlag die berechtigten Anliegen der Minder-Initiative, nämlich die Stärkung der Aktionärsrechte, gebührend zu berücksichtigen, aber auch die Flexibilität des Aktienrechts zu wahren. Eine solche Lösung würde sowohl die Mitsprache der Aktionäre in Salärfragen als auch die Attraktivität der Schweiz als Standort für börsenkotierte Aktiengesellschaften nachhaltig stärken.


