News

09.07.10 | Aktienrechtsrevision: langfristiges Denken statt kurzfristiges Handeln gefordert  [mehr]

Download

Studien und Unterlagen zum Download. [ mehr ]

Wussten Sie?

Jeder sechste Franken wird von börsen­kotierten Aktien­gesell­schaften er­wirt­schaftet! [ mehr ]

Zuzüge bedeutender kotierter Gesellschaften: Flexibles Schweizer Aktienrecht als wichtiger Faktor

Die Schweiz ist ein be­lieb­ter Stand­ort für Un­ternehmenssit­ze, wie diverse Zuzüge von multi­natio­na­len Un­ternehmen zei­gen. Un­ser Land bietet at­traktive steuerli­che und gesellschaftsrechtli­che Rah­menbedingun­gen, die für die­se Firmen besonders wichtig sind. An­ge­sichts der Stand­ort­relevanz des Gesellschaftsrechts ist beim Gegenvorschlag zur Min­der-In­itiative auf die Wahrung der Flexibilität zu ach­ten.

Seit eini­ger Zeit findet ei­ne beachtenswer­te Verla­gerung von Un­ternehmenssit­zen in die Schweiz statt. Ver­schiede­ne multi­natio­nale Grosskonzerne wie bei­spielsweise der Versi­che­rer ACE Group, das Raffi­ne­ri­e­un­ternehmen Fos­ter Whee­ler oder der Si­cherheits­systemher­stel­ler Tyco In­ternatio­nal ha­ben ih­ren Sitz in die Schweiz ver­legt und sich zu ei­ner Ak­ti­en­gesellschaft nach Schwei­zer Recht umgewandelt. Dabei wer­den ihre Ak­ti­en häufig weiterhin im Aus­land gehandelt. Allerdings las­sen sich mit der „Einbürgerung“ die­ser Firmen auch Neukotierun­gen an der Schwei­zer Börse beobach­ten. So liess erst kürzlich ein im vergan­genen Jahr in die Schweiz gezoge­ner und bisher an der New York Stock Exchange kotier­ter Ölbohrkonzern sei­ne Ak­ti­en auch an der Schwei­zer Börse SIX kotie­ren.

Flexi­bles Ak­ti­en­recht er­leich­tert Zuzug von Firmen
Die­se Zuzüge gros­ser multi­natio­naler Un­ternehmen in die Schweiz stärkt un­se­re Volks­wirt­schaft. Hoch qualifizier­te Arbeits­kräfte und Know How kommen in un­ser Land und dynamisie­ren das wirt­schaftli­che Umfeld. Die lokale Wirt­schaft pro­fitiert von neuen Auf­trägen. Neue Arbeits­plät­ze ent­stehen. Auch der Fiskus pro­fitiert durch neue Steu­er­einnah­men. Die Grün­de für die Zuzüge sol­cher multi­natio­naler Un­ternehmen in die Schweiz sind vielfältig. Zwei Fak­to­ren ste­chen besonders hervor: Ers­tens spielt die at­traktive un­ternehmens­steu­errechtli­che Si­tuati­on in der Schweiz ei­ne wichtige Rolle. Zweitens hat die Schweiz ein flexi­bles und offenes Ak­ti­en­recht, das den Zuzügern erlaubt, ohne grösse­re Anpassun­gen der in­ternen Un­ternehmens­or­ganisati­on den neuen Un­ternehmenssitz in der Schweiz zu ha­ben. Im Zuge der Debatte um die Stärkung der Aktionärs­rech­te in Sal­ärfra­gen steht un­ser Ak­ti­en­recht allerdings vor ent­schei­den­den Anpassun­gen.

Aktionäre stärken, aber Flexibilität bewah­ren
Die Min­der-In­itiative betrifft alle nach Schwei­zer Recht or­ganisier­ten Ak­ti­en­gesellschaf­ten, die im In- oder Aus­land an ei­ner Börse kotiert sind. Damit sind auch die in die Schweiz zugezogenen multi­natio­na­len Un­ternehmen betroffen, egal ob sie an der Schwei­zer oder an ei­ner aus­ländi­schen Börse kotiert sind. Die Min­der-In­itiative beab­sichtigt die Stärkung der Aktionärs­rech­te in Sal­ärfra­gen. Dieses Anliegen ist be­rechtigt und ist in ei­nem Gegenvorschlag auf­zu­nehmen. Die Min­der-In­itiative hat aber ei­nen Haken, denn sie hebt mit ih­ren zwanzig Ver­bo­ten und Vorschrif­ten den ent­schei­den­den Vor­teil des heutigen Ak­ti­en­rechts, nämlich die Flexibilität und Offenheit, auf. Dadurch würde der Stand­ort Schweiz an Anziehungs­kraft für in­ternatio­nale Un­ternehmen verlie­ren. Es ist deshalb Auf­gabe des Parla­ments, in ei­nem Gegenvorschlag die be­rechtig­ten Anliegen der Min­der-In­itiative, nämlich die Stärkung der Aktionärs­rech­te, gebüh­r­end zu berücksichtigen, aber auch die Flexibilität des Ak­ti­en­rechts zu wah­ren. Ei­ne sol­che Lösung würde sowohl die Mit­spra­che der Aktionäre in Sal­ärfra­gen als auch die At­traktivität der Schweiz als Stand­ort für bör­senkotier­te Ak­ti­en­gesellschaf­ten nach­haltig stärken.