Internationaler Rechtsvergleich
Rechtsvergleichende Studie zum Aktienrecht
Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen haben Auswirkungen auf die relative Attraktivität eines Standorts. Die Regelungen der Initiative Minder sind ausserordentlich starr und belassen auch den Aktionären in wichtigen Fragen keinen Gestaltungsspielraum. Zur Erstellung eines Vergleichs mit dem entsprechenden Recht anderer, mit der Schweiz konkurrierender Standorte, hat economiesuisse bei Prof. Dr. iur. Holger Fleischer, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, eine Studie in Auftrag gegeben. Der Blick über die Grenzen erlaubt es, aufzuzeigen, wie sich die Schweiz bei einer Annahme der Initiative Minder im weltweit wandelnden regulatorischen Umfeld im Bereich des Aktienrechts positionieren würde.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass keine der untersuchten Rechtsordnungen sowohl mit Blick auf das aktuelle Recht als hinsichtlich der laufenden Entwicklungen derart restriktiv ausgestaltet ist wie die Vorschriften des Minder-Modells. Mit diesem Modell droht der Schweiz im internationalen Vergleich eine enorme Überregulierung. Die Initiative enthält viele Verbote, mit denen unter anderem auch Umgehungshandlungen verhindert werden sollen. Was damit aber nicht verhindert werden kann, ist das Verlegen der Holdingsitze von (noch) schweizerischen Unternehmen ins Ausland. Zudem kann die Initiative auch nicht verhindern, dass Schweizer Unternehmen von ausländischen börsenkotierten Unternehmen übernommen und ihre eigenen Aktien anschliessend von der Börse dekotiert werden. In jedem Fall würde das Minder-Modell den Standort Schweiz für börsekotierte Unternehmen unattraktiv machen. Das wäre schlecht für die Schweiz.
Mehr Informationen:
Studie von Prof. Holger Fleischer
dossierpolitik: Aktienrechtliche Vergütungsregeln im internationalen Vergleich


